unsere Leistungen und unser Tätigkeitsspektrum

Die Anwaltskanzlei Hoffmann führt im Stammhaus des Rechtsanwalts Justizrat Dr. Fritz Hoffmann die Kanzlei in dritter Generation fort. Sie versteht sich als Dienstleister und hat sich von Anfang an am juristischen Hilfsbedarf von privaten Vermietern und Eigentümern aufgestellt.
Im Vordergrund steht das Beraten der Mandanten bei mietrechtlichen Problemen und ggf. das Unterstützen bei gerichtlichen Durchsetzungen.
Wir sind überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet, befassen uns jedoch auch mit Fällen, die dem Strafrecht zugehörig sind.

Mit dem Einstieg der Rechtsanwältin Hoffmann in die Kanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann  entwickelte sich das Tätigkeitsspektrum weiter mit Hochspezialisierung auf Miet-/Erb- und Wohnungseigentumsrecht.


Unsere Leistungen